Du sollst ohne Gewalt aufwachsen. Das ist dein Recht! Die Erwachsenen haben die Aufgabe, dich vor Gefahren zu beschützen.
Für junge Menschen bis 18 Jahre gelten nach der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen spezielle Rechte. Die Vertragsstaaten verpflichten sich in dieser Vereinbarung Kinder und Jugendliche vor allen Formen von Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung zu schützen.
Zudem ist Gewalt in der Erziehung in Österreich seit 1989 verboten.
Die Kinderrechte der Vereinten Nationen
Die Kinderrechte legen fest:
(zusammengestellt nach der UN-Konvention über die Rechte des Kindes)
Die Kinderrechte wurden im Jahr 1989 von den Vereinten Nationen (UN) beschlossen. 196 Länder, darunter auch Österreich, haben diesen besonderen Vertrag, die UN-Kinderrechtskonvention, unterschrieben. Damit haben die Kinderrechte die größte Zustimmung aller UN-Konventionen und sind somit der erfolgreichste Völkerrechtsvertrag aller Zeiten! Jede Regierung, die der UN-Kinderrechtskonvention zugestimmt hat, hat die Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Kinderrechte eingehalten werden.
Hier erfährst du noch mehr über die Kinderrechte: www.kija.at, www.unicef.at.
Gewaltschutz in Österreich
Gewalt ist verboten!
Österreich hat im Jahr 1989 als viertes Land der Welt ein gesetzliches Gewaltverbot in der Erziehung beschlossen.