VERTIEFENDE INFORMATIONEN

Viele Pädagog*innen haben im Laufe ihrer Berufslaufbahn Fragen zum Thema Häusliche Gewalt. Für ein persönliches Gespräch stehen die Kinder- und Jugendanwaltschaft Oberösterreich und das Gewaltschutzzentrum Oberösterreich kostenlos und vertraulich zur Verfügung.

Hier finden Sie einen ersten rechtlichen Überblick über Gewaltschutz in Österreich und unterschiedliche Beratungsstellen:

Das Gewaltschutzgesetz sorgt dafür, dass von häuslicher Gewalt Betroffene zu Hause bleiben können und die gewalttätige Person die gemeinsame Wohnung verlassen muss.

Das Gewaltschutzgesetz sieht dabei folgende Maßnahmen vor:

  • Polizeiliches Betretungs- und Annäherungsverbot: Nach einem Gewaltvorfall bzw. wenn die Gefahr besteht, dass es dazu kommt, muss die Polizei einen Gewalttäterin aus der Wohnung wegschicken. Für zwei Wochen darf ersie dann nicht mehr zurück in die Wohnung. Missachtet jemand das Betretungs- und Annäherungsverbot wiederholt, kann diese Person auch festgenommen werden.
  • Gerichtliche Einstweilige Verfügung: Das Zivilgericht kann gewalttätigen Mitbewohnerinnen durch eine Einstweilige Verfügung auftragen, die Wohnung auch für längere Zeit zu verlassen (an ein polizeiliches Betretungs- und Annäherungsverbot anschließend oder auch unabhängig davon). Dafür muss ein Antrag gestellt werden.

Das Betretungs- und Annäherungsverbot kann gegen alle gewalttätigen Personen ausgesprochen werden, auch wenn sie in derselben Wohnung bzw. im selben Haus wie die verletzte Person leben: Ehepartnerin, Lebensgefährtin, Verwandte oder Mitbewohnerin einer Wohngemeinschaft; bei Gewalt an Kindern auch der jeweilige Elternteil oder beide Elternteile oder derendessen Partnerin. Die Besitzverhältnisse an Haus oder Wohnung spielen dabei keine Rolle. So kann auch eine Hauseigentümerin oder eine Mieterin einer Wohnung weggewiesen werden, während derdie Partnerin, Verwandte und Mitbewohnerinnen im Haushalt bleiben können.

Das Einleiten eines Strafverfahrens hat für von Gewalt Betroffene extreme psychische Belastungen zur Folge. Ganz besonders gilt dies nach Anzeigen von Misshandlungen und sexuellem Missbrauch. Ziel von Prozessbegleitung ist es, diese Belastungen weitgehend zu reduzieren, um erneute Traumatisierungen von Kindern und Jugendlichen zu vermeiden. Prozessbegleitung beginnt mit der Beratung vor der Anzeige und umfasst die Begleitung während des gesamten strafrechtlichen Verfahrens.

Psychosoziale Prozessbegleitung:

  • Informationen über rechtliche Schritte, deren Möglichkeiten und Folgen
  • Beratung, wie Sie selbst mit Ihren häufig widersprüchlichen Gefühlen und der großen Belastung umgehen können
  • Beratung vor, während und nach der möglichen Anzeige
  • Unterstützung des Kindes durch erfahrene Sozialarbeiterinnen, Psychotherapeutinnen und Psycholog*innen

Juristische Prozessbegleitung

  • Juristische Beratung
  • Kostenlose Rechtsvertretung durch einen Anwalt*eine Anwältin

Jedes Kind, jede*r Jugendliche der*die von Gewalt betroffen ist, hat ein Recht auf Prozessbegleitung und kann diese in den österreichischen Kinderschutzzentren kostenlos in Anspruch nehmen: Fachstelle Prozessbegleitung – Die Österreichischen Kinderschutzzentren.

In Anlehnung an http://vereinhilfekindereltern.at/kinderschutzzentrum-linz/angebot/prozessbegleitung/ mit herzlichem Dank an das Kinderschutzzentrum Linz.

Gewalt ist passiert oder sie kündigt sich an. Es gibt eine verletzte, betroffene Person, es gibt aber auch die Person, die Gewalt ausgeübt hat – den*die Täter*in. Die verletzte Person bekommt Hilfe und Unterstützung. Es ist aber genauso wichtig, dem *der Täter*in Unterstützung anzubieten und zu gewähren. So kann mit der bisher gewalttätigen Person daran gearbeitet werden, für die Zukunft andere Fähigkeiten zu entwickeln, um keine Gewalt mehr auszuüben. Oftmals sehen Täter*innen in einer für sie scheinbar ausweglosen Situation keine andere Möglichkeit, als Gewalt auszuüben. Es gibt aber immer eine andere Lösung.

Wird die Polizei bei einem Gewaltvorfall gerufen, bekommt der*die Täter*in Hinweise und Informationen, wo es Beratung und Hilfe gibt. Es gibt spezielle Beratungsstellen, die sich mit dem Thema Gewalt und Gewaltprävention auseinandersetzen.

Es braucht die Einsicht, dass das Ausüben von Gewalt falsch ist. Eine Gewalt ausübende Person muss die Verantwortung für das eigene Verhalten übernehmen und einsehen, dass dieses Verhalten falsch ist. Nur so kann es gelingen, aus dieser Gewaltspirale auszusteigen. Professionelle Berater*innen, Therapeut*innen und Anti-Gewalt-Trainings können dazu beitragen, andere Handlungsmöglichkeiten zu erlernen, um in Zukunft keine Gewalt mehr auszuüben. Denn Opferschutz braucht auch Täterarbeit!

Einrichtungen der Täterarbeit:

Neustart
Kollegiumgasse 11
4020 Linz
Telefon 0732 749 56

Zentrum für Familientherapie und Männerberatung des Landes Oberösterreich
Bürgerstraße 6
4020 Linz
Telefon 0732 7720-53300

Männerberatung bei Gewalt in der Familie
Telefon 0720 70 44 00

Beziehung Leben
Kapuzinerstraße 84
4021 Linz
Telefon 0732 7610 3511

Familienberatungsstelle Pichling
Heliosallee 84
4030 Linz
Telefon 0732 320 071